In den letzten Wochen gab es bereits von diversen Stellen und insbesondere Datenschutz-Aufsichtsbehörden Kritik zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung.
Nun äußert auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zahlreiche Bedenken.
Das vom europäischen Gesetzgeber für alle Mitgliedstaaten festgelegte Datenschutzniveau werde im Entwurf zum BDSG-Neu zum Teil deutlich abgesenkt. Hierfür gebe es keine Veranlassung, und es widerspreche teilweise dem EU-Recht. Die Datenschutzbeauftragten der Länder haben daher Vorschläge für eine europarechtskonforme und datenschutzgerechte Regelung vorgelegt, die drohende Defizite verhindern soll. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sollten diese Vorschläge vom Bundesrat aufgegriffen werden.
Diese Vorschläge beziehen sich u.a. auf folgende Bereiche:
- Die Betroffenenrechte werden über Gebühr beschnitten!
- Eine effektive Beteiligung der Bundesländer im Europäischen Datenschutzausschuss fehlt!
- Keine beiläufige Einführung des „Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes“!
- Stellen, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, müssen auch weiterhin durch eine effektive unabhängige Datenschutzaufsicht kontrolliert werden können!
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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