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Leitfaden für Datenschutz bei Open Data

Die Bundesregierung hat Anfang 2017 den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes, sog. Open-Data-Gesetz, beschlossen.

Mit der unentgeltlichen Bereitstellung offener Daten durch Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung erfüllt die Bundesregierung eine Forderung aus der Digitalen Agenda der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Daten zu verbessern.

Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung für Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Um dem Anspruch auf eine Vorreiterrolle Deutschlands gerecht zu werden, orientiert sich die Regelung dabei an international anerkannten Open-Data-Prinzipien, wie beispielsweise der Internationalen Open-Data-Charta. 

Eine Herausforderung dabei besteht darin, bei der Öffnung von Regierungs- und Verwaltungsdaten verantwortungsbewusst vorzugehen. In Deutschland herrscht eine hohe Datenschutzsensibilität und ein starkes öffentliches Interesse am Schutz der Privatsphäre. In einer Zeit stetiger Datafizierung, automatisierter Verarbeitung und der Verbreitung datengetriebener Geschäftsmodelle reicht deshalb ein rein juristischer Blick auf den Datenschutz nicht aus, um den Schutz der Bürger zu gewährleisten.

Die Stiftung Neue Verantwortung e. V. hat für die datenschutzrechtlichen Probleme eine Lösung erarbeitet und einen Leitfaden mit dem Titel "Leitfaden für Datenschutz bei Open Data - Ansätze und Instrumente für die verantwortungsvolle Öffnung von Verwaltungsdaten" veröffentlicht.

Der Leitfaden liefert im ersten Teil sechs generelle Empfehlungen, welche Rahmenbedingungen zum Schutz von Grundrechten geschaffen werden sollten. Der zweite Teil bietet ab Seite 16 einen Werkzeugkasten, der konkrete Vorschläge macht, wie Prozesse vor, während und nach der Datenöffnung zu gestalten sind und welche Instrumente angewendet werden können, um Datenschutzrisiken angemessen zu berücksichtigen.

 

Stiftung Neue Verantwortung e.V.

 

(Foto: © tinadefortunata/Fotolia.com)